AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich, Verbraucher und Unternehmer
1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Leistungen der Fa. Dadin Schieferbank 25 B 45663 Recklinghausen. Sofern einzelne Bestimmungen nur gegenüber Verbrauchern oder nur gegenüber Unternehmern gelten, wird hierauf besonders hingewiesen. Die Bestimmungen für Unternehmer gelten auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2  Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, vgl. § 13 BGB.
1.3  Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, vgl. § 14 Abs. 1 BGB.
1.4  Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen. Sofern der Unternehmer nicht vor oder spätestens bei Abschluss des jeweiligen Vertrages Gelegenheit hat, diese AGB einzusehen, gelten diese trotzdem, wenn der Unternehmer sie aus sonstigen, auch früheren Geschäftsbeziehungen mit Dadin kennt oder hätte kennen können. Ein Hinweis auf die Geltung dieser AGB und die Möglichkeit der Anforderung bei Dadin in Angeboten, die in Textform abgegeben werden oder in einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben, genügt bei Verträgen mit Unternehmern zur wirksamen Einbeziehung in den Vertrag.
1.5  Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen oder ähnliches gelten nur, wenn deren Geltung durch Dadin ausdrücklich bestätigt wird. Dieses gilt auch, soweit Abweichungen zu einzelnen Regelungen dieser AGB vereinbart werden sollen.
2. Vertragsabschluss / Preise / Versandkosten
2.1  Angebote von Dadin erfolgen grundsätzlich freibleibend. Freibleibend bedeutet: Angebote von Dadin sind grundsätzlich als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, eine Bestellung auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes aufzugeben. Leistungsverpflichtungen von Dadin entstehen erst mit Bestätigung der Bestellung durch Dadin. Erfolgt die Bestellung des Kunden im Wege der Fernkommunikation (z.B. E-Mail/Internet, Fax, Telefon), sog. Fernabsatzvertrag, entstehen Lieferverpflichtungen erst, wenn Dadin die Bestellung mindestens in Textform bestätigt.
2.2  Alle Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen und abgewickelt.
2.3  Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Versandkosten.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern als Kunden kann der Kunde seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen (Widerrufsfrist) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Kunden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er kann durch Rücksendung der Ware oder Übersendung des Widerrufs in Textform erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Widerrufs in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) an:
Dadin, Schieferbank 25 B
45663 Recklinghausen
E-Mail: ad@dadin.eu,
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Da die von uns gelieferten Sachen in der Regel von beträchtlichem Wert sind, bitten wir Sie, eine Rücksendung grundsätzlich nur nach vorheriger Rücksprache mit uns vorzunehmen. In der Regel lassen wir die Sache bei Ihnen abholen. Im Falle des Widerrufs setzen wir uns hierzu schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
4. Liefer- und Leistungstermine
Von Dadin genannte Liefer- und Leistungstermine gelten annähernd, es sei denn, sie werden durch Dadin ausdrücklich als verbindlich zugesagt.
5. Besondere Liefer- und Leistungsbedingungen gegenüber Unternehmern
5.1  Gegenüber Unternehmern ist Erfüllungsort für die Leistungspflicht von Dadin deren Sitz in Deutschland. Eine Versendung von Sachen an einen anderen Ort erfolgt ausschließlich auf Wunsch und Kosten des Unternehmers, wobei die Gefahr mit Übergabe der Sache an den Frachtführer oder Spediteur auf den Unternehmer übergeht (Versendungskauf). Dadin wird den Spediteur oder Frachtführer nach bestem Wissen und Gewissen auswählen, sofern keine besondere Weisung durch den Unternehmer erfolgt. Eine Transportversicherung wird durch Dadin nur abgeschlossen, wenn dies in unserem Angebot so angegeben ist. Soweit Dadin gegen den Frachtführer oder Spediteur Schadensersatzansprüche wegen Verlust oder Beschädigung der Sache zustehen, wird Dadin diese auf Verlangen an den Kunden abtreten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn – egal aus welchem Rechtsgrunde und aus welchem Geschäftsvorgang – offene Forderungen von Dadin gegen den Unternehmer bestehen.
5.2  Gegenüber Unternehmern zugesagte Liefertermine sind mit rechtzeitiger Bereitstellung der Ware am Erfüllungsort eingehalten. Dadin steht bei Lieferungen an Unternehmer nicht für die rechtzeitige Lieferung durch den Spediteur oder Frachtführer ein.
5.3  Durch Ereignisse höherer Gewalt, die sich auf Dadin oder seine Lieferanten auswirken, tritt gegenüber Unternehmern eine angemessene Verlängerung vereinbarter Leistungsfristen ein. Ereignisse höherer Gewalt in diesem Sinne sind Streiks, Aussperrungen, Blockaden, Verkehrsstörungen, Störungen der Energie- oder Rohstoffzufuhr, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und ähnliche Ereignisse, durch die die Leistungserbringung und/oder der Transport gestört oder verzögert werden. Dadin wird im Falle einer Verzögerung den Unternehmer über deren voraussichtliche Dauer informieren. Der Unternehmer ist hinsichtlich der Leistungsbestandteile, die von der Verzögerung betroffen sind, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn für ihn das Festhalten am Vertrag aufgrund der Dauer der Verzögerung unzumutbar ist.
6. Zahlungsbedingungen
6.1  Unsere Produkte werden als Einzelstücke auf Bestellung des Kunden angefertigt. Die dazu erforderlichen, hochwertigen Komponenten beschaffen wir erst ab Eingang der verbindlichen Bestellung. Daher ist mit Bestätigung der Bestellung eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des vereinbarten Preises fällig. Der Restkaufpreis ist fällig, wenn Dadin die Fertigstellung des Gerätes dem Kunden anzeigt. Eine Lieferung des Gerätes an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.
6.2  Der Kunde ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit Forderungen gegen Dadin zu erklären, es sei denn, die Forderungen des Kunden werden von Dadin nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1  Dadin bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware.
7.2  Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung der gelieferten Ware nicht gestattet. Der Kunde wird Dadin von allen Zugriffen Dritter auf sein Eigentum sowie sonstigen Beeinträchtigungen desselben unverzüglich unterrichten und Dadin sämtliche Schäden ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen entsprechende Zugriffe Dritter entstehen.
8. Untersuchungs- und Rügepflichten für Unternehmer-Kunden
Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Die Ware ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 377 HGB) unverzüglich nach Anlieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Abweichungen von der vereinbarten Menge oder der vereinbarten Beschaffenheit sind Dadin unverzüglich in Textform anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Sofern der Unternehmer dem anliefernden Frachtführer oder Spediteur den Erhalt einer bestimmten Menge von Waren quittiert oder sonst bestätigt, gilt die bestätigte Warenmenge auch im Verhältnis zu Dadin als geliefert. Sofern ein Mangel bei Anlieferung nicht erkennbar war, obwohl der Unternehmer eine Untersuchung durchgeführt hat, wie sie nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, ist der Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung Dadin in Textform anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf die zunächst nicht erkennbaren Mängel als genehmigt.
9. Gewährleistung
9.1  Bei Verträgen mit Verbrauchern über neue Sachen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren bei neuen Sachen nach einem Jahr, bei gebrauchten Sachen sind Gewährleistungsansprüche von Unternehmern ausgeschlossen.
9.2  Sofern ein von Dadin zu vertretender Mangel vorliegt, hat ein Kunde, der Verbraucher ist, das Recht, Nacherfüllung – nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Neulieferung – zu verlangen und bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz geltend zu machen. Sollte die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand für Dadin möglich sein und hat Dadin den Kunden darüber informiert, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Dadin werden eine angemessene Frist zur Nacherfüllung und im Zweifel zwei Nachbesserungsversuche eingeräumt.
9.3 Bei Gewährleistungsansprüchen von Unternehmern sind Dadin nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder zum Austausch des mangelhaften Artikels berechtigt. Ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag besteht für Unternehmer frühestens nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder zweifacher Ersatzlieferung, gegebenenfalls auch erst nach weiteren Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen, wenn dieses für den Kunden zumutbar ist. Dadin wird eine angemessene Frist zur Nacherfüllung eingeräumt.
9.4  Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Haftung
10.1  Die Haftung von Dadin für fahrlässig verursachte Sachschäden ist gegenüber Unternehmern auf der typischen Weise vorhersehbarer Schaden beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden durch die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (sog. Kardinalpflicht), verursacht wurde. In diesem Fall sowie in allen übrigen Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2  Der Ausschluss oder die Einschränkung gesetzlicher Gewährleistungsansprüche gemäß diesen AGB bleibt unberührt.
10.3  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Datenschutz
Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Der Kunde willigt in die elektronische Speicherung der uns übermittelten personenbezogenen Daten ein. Wir sind berechtigt, zur Vertragsabwicklung die erforderlichen Daten an zu diesem Zweck eingeschaltete Dritte (z.B. Spediteure, Kreditinstitute) weiterzugeben. Eine Weitergabe an solche Dritte, die nicht mit der Vertragsabwicklung befasst sind, erfolgt nicht.
12. Informationen zur Rückgabe von Batterien und Akkumulatoren
Im Lieferumfang einiger Geräte befinden sich Batterien und/oder Akkumulatoren. Als Vertreiber von Batterien oder Akkumulatoren sind wir gemäß § 12 Batterieverordnung verpflichtet, auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurück zu geben. Eine Entsorgung im Hausmüll ist nicht zulässig. Die Rückgabe kann durch Übersendung an uns erfolgen, ebenso ist eine Entsorgung in den Sammelbehältern der Verkaufsstellen in Ihrer unmittelbaren Nähe oder in kommunalen Sammelstellen kostenlos möglich. Wenn Sie Batterien oder Akkumulatoren an uns zurück senden, bitten wir um ausreichende Frankierung und Übersendung an folgende Adresse: Alexander Dadin, Schieferbank 25 B 45663 Recklinghausen.
Auf Batterien, die Schadstoffe enthalten, befindet sich als Warnsymbol eine durchgekreuzte Mülltonne sowie die chemische Bezeichnung des Schadstoffes, zum Beispiel “Cd” für Cadmium. “Pb” für Blei, “Hg” für Quecksilber.
Diese Hinweise finden Sie auch in den Begleitpapieren unserer Warensendungen oder in den Bedienungsanleitungen der Hersteller.
Weitere Hinweise finden Sie in der Batterieverordnung: http://bundesrecht.juris.de/battv/index.html
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es wird die Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Haager Kaufrechts und des UN-Kaufrechtes vereinbart.
Stand: 29.07.2015